AufgabeJugendhilfeplanung

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Landkreises wird der Bestand der im Landkreis vorhandenen Einrichtungen und Angebote der Jugendhilfe festgestellt, der Bedarf unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Wünsche von Kindern, Jugendlichen und Personensorgeberechtigten ermittelt und die zur Befriedigung des Bedarfs erforderlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung der im Jugendhilfehaushalt vorhandenen Mittel geplant.

Ansprechperson:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Frau Weimer
Sachbearbeiterin
09371 501-22109371 50179-203E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Weitere Informationen:

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht die Jugendämter in der Verpflichtung, alles Notwendige vorzuhalten, dass jedem jungen Menschen die Möglichkeit zur "Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" gewährleistet werden kann (§ 1 SGB VIII). Hierfür steht den Jugendämtern eine breite Palette höchst unterschiedlicher Leistungen und Handlungsorientierungen zur Verfügung: Beratung, Betreuung, Erziehung, Bildung junger Menschen, aber auch Aufsicht, Schutz und notfalls kurzfristige Eingriffe in Krisensituationen kennzeichnen die Vielfalt der Aufgabenstellung.

Jugendhilfeplanung ist das Instrument, die Gewährleistungsverantwortung mit der Steuerung der Haushalte genauso wie mit der Aufgabenverteilung zwischen den örtlichen Trägern der Jugendhilfe zu vereinbaren. Dabei müssen Gesichtspunkte wie Qualität, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Effektivität und Kontinuität mit einbezogen werden. Jugendhilfeplanung unterstreicht insbesondere durch stetige Fortschreibung und Öffentlichkeitsarbeit das Verständnis der Jugendämter als moderne Sozialbehörden. Im Mittelpunkt stehen die jungen Menschen und ihre Familien. Jugendhilfeplanung soll nicht über den Kopf von Bürgern und freien Trägern hinweg passieren, sondern diese beteiligen, um zukunftsorientierte und bürgernahe Beratung und Unterstützung zu gewährleisten.

Jugendhilfeplanung sollte in folgenden Phasen ablaufen:

  • Zielfindung und Beschluss des Jugendhilfeausschusses ("Planung der Planung")
  • Bestandserhebung
  • Bedarfsermittlung
  • Bedarfsanalyse
  • Maßnahmenplanung und Umsetzung kontinuierliche Fortschreibung

Die Förderung freier Träger der Jugendhilfe kann von der Bereitschaft abhängig gemacht werden, ihre Maßnahmen, Einrichtungen und Dienste in den Rahmen der Jugendhilfeplanung zu stellen.

  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
    Fax: 09371 501 79 624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 79 532  

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